Doppelte Freude  in Berlin-Bohnsdorf

 

Grundstücksfläche: ca. 945 m²                    Kaufpreis: 489.000,00 €
 
Bebaubar nach: Nachbarbebauung              Empfohlene Nutzung: Wohnen
 
Baunutzung: allgemeines                            Verfügbar ab: nach Absprache
                    Wohngebiet
 
 
Käuferprovision
7,14 % inkl. gesetzlicher MwSt.

Wenn zwei das Gleiche bauen, ist das noch lange nicht dasselbe. So haben Sie auch bei unseren Doppelhäusern jederzeit die Freiheit, Änderungen am Grundriss und anderen Details vorzunehmen. Ganz zu schweigen vom Innenausbau.
So mögen sich die Hälften äußerlich noch gleichen wie Zwillinge und sind doch wie diese individuell ganz verschie- den. Vergleichen Sie die Obergeschosse, die Ausdruck völlig verschiedener Wohnkonzepte sind.

Objektbesc hreibung

 

Das große Grundstück befindet sich in einer bevorzugten Stadtrandlage von Berlin Bohnsdorf und ist ca. 20 m breit und
ca. 47 m tief. Die im Grundbuch angegebene Grundstücksgröße von 945 qm beinhaltet auch das Straßenland. Derzeit ist
das Grundstück mit einem kleinen Wochenendhaus nebst Anbauten sowie einer Garage bebaut. Durch den Abriss der Aufbauten kann das Grundstück wesentlich besser ausgelastet und einer hervorragenden Nutzung zugeführt werden. Da kaum noch Grundstücke in der Größe und Lage z
ur Verfügung stehen, handelt es ich hierbei um ein Solitär, der dem Er-
werber freien Raum für die Entfaltung seiner Vorstellungen und Wünsche für die zukünftige Nutzung lässt. Bei der Neubebauung des Grundstückes ist folgendes zu beachten: die Bebaubarkeit richtet sich nach der Nachbarbebauung. Eine Bebauungsmöglichkeit mit einem großen Einfamlienhaus oder einem Doppelhaus wurde vom Planungsamt als durchführbar angesehen. Für die Prüfung einer Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern wäre vorab eine Flurkarte mi
t den eingezeichneten Häusern an das zuständige Planungsamt zu übermitteln. Da sich das Grundstück nahe des Flughafens BER
befindet, sind bei der Neubebauung die festgelegten Mindestwerte in der "Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz
gegen Fluglärm (Flugplatz - Schallschutzverordnung - 2. FlugLSV, §3 Schallschutzanforderungen)"
einzuhalten.